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Landrat
untersagt Kerstin Nicolaus die Weiterführung der Dienstgeschäfte
- Anlass ist Schuldspruch des Gerichts
Die
ehrenamtliche Bürgermeisterin von Hartmannsdorf im Zwickauer
Land, Kerstin Nicolaus (CDU), muss ihren Schreibtisch in der
Gemeindeverwaltung nach 17 Dienstjahren räumen. Der Landrat des
Kreises Zwickauer Land und damit Chef der Kommunalaufsichtsbehörde,
Christian Otto (CDU), verbot ihr gestern Abend mit sofortiger Wirkung
die Weiterführung der Dienstgeschäfte als Rathauschefin in
der 1400-Seelen-Gemeinde. Er folgte damit einer entsprechenden
Aufforderung von Regierungspräsident Karl Noltze.
Der
Bescheid beruht auf einer Regelung im sächsischen Beamtengesetz, wonach laut Paragraf 77, Absatz 1 Beamten aus zwingenden Gründen
die Ausübung der Dienstgeschäfte für zunächst
drei Monate untersagt werden kann. Das gilt auch für
ehrenamtliche Bürgermeister im Freistaat. Die Verfügung ist
nach den der „Freien Presse" vorliegenden Informationen
unmittelbar nach der Zustellung zu vollziehen. Der Landrat muss
zugleich darüber entscheiden, wen er mit der Weiterführung
der Dienstgeschäfte in der Gemeinde betraut.
Anlass
für den gestrigen Schritt ist das Urteil des Amtsgerichts Zwickau vom 12. November 2007, in dem die CDU-Politikerin des Betrugs
schuldig gesprochen worden war. Das Gericht hatte die 46-Jährige
zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 37 Euro verurteilt,
weil sie den Fördermittelgeber beim Bau eines von der Flut 2002
beschädigten Sozialgebäudes am Sportplatz vorsätzlich
getäuscht hatte. Nicolaus akzeptierte dieses Urteil und räumte
damit ihre Schuld ein. „Sie ist eine verurteilte Betrügerin.
Das schadet dem Ansehen der Gemeinde und der Region. Das Vertrauen in
ihre Amtsführung ist erschüttert", sagte
Regierungspräsident Karl Noltze am Abend der „Freien Presse"
auf Anfrage. In seiner Amtszeit, die im Juni 2000 begann, ist damit
zum zweiten Mal in der Region ein solcher Schritt gegen ein
Gemeindeoberhaupt vollzogen worden. Zuvor war im Februar 2007 der
Stadtchef von Oberwiesenthal auf ähnliche Weise zur Niederlegung
der Amtsgeschäfte gezwungen worden.
Kerstin
Nicolaus, die seit 1994 auch für die CDU als Abgeordnete im
sächsischen Landtag sitzt, kann gegen die Verfügung
rechtliche Schritte einleiten. (Gabi Thieme)
Quelle: Freie Presse
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