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Bürgermeisterin muss Stuhl räumen
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 09. Januar 2008 um 01:00

Landrat untersagt Kerstin Nicolaus die Weiterführung der Dienstgeschäfte - Anlass ist Schuldspruch des Gerichts

Die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Hartmannsdorf im Zwickauer Land, Kerstin Nicolaus (CDU), muss ihren Schreibtisch in der Gemeindeverwaltung nach 17 Dienstjahren räumen. Der Landrat des Kreises Zwickauer Land und damit Chef der Kommunalaufsichtsbehörde, Christian Otto (CDU), verbot ihr gestern Abend mit sofortiger Wirkung die Weiterführung der Dienstgeschäfte als Rathauschefin in der 1400-Seelen-Gemeinde. Er folgte damit einer entsprechenden Aufforderung von Regierungspräsident Karl Noltze.

Der Bescheid beruht auf einer Regelung im sächsischen Beamtengesetz, wonach laut Paragraf 77, Absatz 1 Beamten aus zwingenden Gründen die Ausübung der Dienstgeschäfte für zunächst drei Monate untersagt werden kann. Das gilt auch für ehrenamtliche Bürgermeister im Freistaat. Die Verfügung ist nach den der „Freien Presse" vorliegenden Informationen unmittelbar nach der Zustellung zu vollziehen. Der Landrat muss zugleich darüber entscheiden, wen er mit der Weiterführung der Dienstgeschäfte in der Gemeinde betraut.

Anlass für den gestrigen Schritt ist das Urteil Foto: Lars Rosenkranzdes Amtsgerichts Zwickau vom 12. November 2007, in dem die CDU-Politikerin des Betrugs schuldig gesprochen worden war. Das Gericht hatte die 46-Jährige zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 37 Euro verurteilt, weil sie den Fördermittelgeber beim Bau eines von der Flut 2002 beschädigten Sozialgebäudes am Sportplatz vorsätzlich getäuscht hatte. Nicolaus akzeptierte dieses Urteil und räumte damit ihre Schuld ein. „Sie ist eine verurteilte Betrügerin. Das schadet dem Ansehen der Gemeinde und der Region. Das Vertrauen in ihre Amtsführung ist erschüttert", sagte Regierungspräsident Karl Noltze am Abend der „Freien Presse" auf Anfrage. In seiner Amtszeit, die im Juni 2000 begann, ist damit zum zweiten Mal in der Region ein solcher Schritt gegen ein Gemeindeoberhaupt vollzogen worden. Zuvor war im Februar 2007 der Stadtchef von Oberwiesenthal auf ähnliche Weise zur Niederlegung der Amtsgeschäfte gezwungen worden.

Kerstin Nicolaus, die seit 1994 auch für die CDU als Abgeordnete im sächsischen Landtag sitzt, kann gegen die Verfügung rechtliche Schritte einleiten. (Gabi Thieme)

Quelle: Freie Presse